Wissenswertes
Antworten auf Fragen
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Stimulanzien und Sport
Hier ist es wichtig, sich genau zu erkundigen. Schnell ist man in der Dopingfalle.
Zahlreiche Stimulanzien und Medikamente sind auf der Dopingliste. Auf der Webseite von swiss sport integrity können Informationen zum Doping-Status der einzelnen Stimulanzien, Medikamenten im generellen und Wirkstoffen abgefragt werden.
Diese Informationen beschränken sich auf Medikamente welche in den folgenden Ländern gekauft werden können: Schweiz, Vereinigtes Königreich, USA, Japan, Neuseeland, Australien, Kanada
In der Abfrage sind keine Informationen zu folgenden Mittel enthalten: Hilfsstoffe, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Komplementärarzneimittel,
Unter folgendem Link finden Sie die Medikamentenabfrage und weitere Informationen: Medikamentenabfrage Global DRO
ADHS und Militärdienst
Kann ich als Betroffener Militärdienst leisten?
Militärdiensttauglich sind ADHS-Patienten seit dem 1. Juni 2008, wenn seit mindestens einem Jahr keine spezifische Medikation (Ritalin oder Concerta) eingenommen wurde und keine militärdienstrelevanten Restsymptome vorliegen.
Medikamentös gut eingestellte Patienten sind empfohlen untauglich für den Militärdienst, jedoch tauglich für den Schutzdienst.
Liegen jedoch fachärztlich bestätigt militärdienstrelevante Symptome vor (mit oder ohne spezifische Medikation), so ist für den Militärdienst eine zwingende und für den Schutzdienst (Zivilschutz) eine empfohlene Untauglichkeit gegeben. Diese militärdienstrelevante Symptome können zum Beispiel abzusehende Konflikte mit Vorgesetzten oder Kameraden wegen Impulsdurchbrüchen sein.
Ausnahme:
Will der Stellungspflichtige unbedingt Militärdienst leisten, muss er neu ein ausführliches Zeugnis einer Fachperson (Psychiater, Pädiater, Psychologe) vorlegen.
Dieses hat eine Diagnose-, Verlaufs- und Prognosebeurteilung zu umfassen. Aufgrund der diagnostischen Schwierigkeiten, die noch mit dieser Störungsgruppe verbunden sind, wird empfohlen, sich im Zeugnis auf eines der standardisierten Testinstrumente abzustützen und eine Kopie hiervon beizulegen.
Liegt keine Abhängigkeitserkrankung bzw. kein schädlicher Gebrauch von psychotropen Substanzen vor und ist der Stellungspflichtige Ausbildungsmässig oder beruflich gut integriert, kann eine MD-Tauglichkeit mit der zwingenden Einschränkung der Schiessuntauglichkeit und Verzicht auf Fahrerfunktion ausgesprochen werden.
(Quelle: Praxis Suchtmedizin Schweiz & Schweizerische Ärztezeitung)
Reisen mit Stimulanzien
In Urlaub zu fahren oder gar zu fliegen ist ein Erlebnis für Gross und Klein. Weil man aber auch im Urlaub meist nicht auf seine Medikamente verzichten kann oder möchte, lohnt es sich, genug früh gewisse Massnahmen zu treffen.
So ist genauestens auf die Zollbestimmungen zur Einfuhr von Stimulanzien zu achten. Fragen Sie im Reisebüro, beim Zollamt oder der Botschaft (Reiseziel) nach. Weiter bewährt es sich, das Originalrezept und die Verpackung dabei zu haben so wie zusätzlich ein Arztzeugnis. Auf diese Weise kann das Medikament auch im Handgepäck mitgeführt werden.
Es wird empfohlen eine offizielle Bescheinigung zum Mitführen der betäubungsmittelhaltigen Medikamente ausstellen zu lassen. Die Bescheinigung durch die Stelle, welche das Medikament abgibt, Apotheke oder behandelnder Arzt, beglaubigen lassen.
Die Liste der international kontrollierten Substanzen und Präparate (Medikamente) kann auch abgerufen werden: Verzeichnisse (a & b)